Elektronische Patientenakte
Ab Januar 2025 haben alle Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Die Akte wird durch die jeweilige Krankenkasse angelegt, die Nutzung der ePA ist freiwillig. In der ePA können Arztbriefe, Befunde, Labordaten, etc. gespeichert werden. Hiermit soll die Organisation und Speicherung von Patientendaten verbessert werden.
Wir werden, soweit gewünscht, die Befüllung und Pflege der jeweiligen ePA ab Januar 2025 durchführen. Bitte beachten Sie, dass dies einer gewissen Einarbeitungszeit bedarf.