Elektronische Patientenakte
Ab Januar 2025 haben alle Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Die Akte wird durch die jeweilige Krankenkasse angelegt, die Nutzung der ePA ist freiwillig. In der ePA können Arztbriefe, Befunde, Labordaten, etc. gespeichert werden. Hiermit soll die Organisation und Speicherung von Patientendaten verbessert werden.
Die ePA durchläuft aktuell noch eine Testphase in ausgewählten Praxen und Krankenhäusern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch offen, wann die ePA flächendeckend und somit auch in unserer Praxis eingeführt werden kann.
Für nähere Infos beachten Sie bitte folgenden Link:
https://www.kbv.de/media/sp/ePA-Praxisaushang_Start-Erprobung.pdf