Seit 01.10.2025 ist die ePA in allen Arztpraxen eingeführt. Auch wir befüllen ab jetzt Ihre ePA mit den bei uns erhobenen Befunden (Laborwerte, EKG- und Ultraschallbefunde, etc.), sofern Sie eingewilligt bzw. nicht aktiv widersprochen haben. Sprechen Sie uns bei Fragen zur ePA gerne an oder informieren Sie sich unter dem unten stehenden Link. Auch für uns ist die ePA noch Neuland und wir bitten um Verständnis bei anfänglichen Startschwierigkeiten.
Seit Januar 2025 haben alle Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Die Akte wird durch die jeweilige Krankenkasse angelegt, die Nutzung der ePA ist freiwillig. In der ePA können Arztbriefe, Befunde, Labordaten, etc. gespeichert werden. Hiermit soll die Organisation und Speicherung von Patientendaten verbessert werden.
https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/patienteninfo/epa-patienteninfo.pdf