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Elektronische Patientenakte

Ab Januar 2025 haben alle Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Die Akte wird durch die jeweilige Krankenkasse angelegt, die Nutzung der ePA ist freiwillig. In der ePA können Arztbriefe, Befunde, Labordaten, etc. gespeichert werden. Hiermit soll die Organisation und Speicherung von Patientendaten verbessert werden.

Wir werden, soweit gewünscht, die Befüllung und Pflege der jeweiligen ePA ab Januar 2025 durchführen. Bitte beachten Sie, dass dies einer gewissen Einarbeitungszeit bedarf.

COVID-19-Auffrischungsimpfung – Jetzt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischung der Coronaimpfung im Herbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, …

Kontaktieren sie uns zeitnah, wir beginnen mit den Auffrischungsimpfungen jetzt.